FAQ zum Vertragswechsel von Swisscom zu enfore

Ab wann kann ich das Angebot von enfore nutzen?

Ab dem 1.1.2024 steht das Angebot für Kunden zur Verfügung, die sich vor dem 31.12.2023 entscheiden, das Nachfolgeangebot von enfore zu nutzen.


Wie kann ich zum Angebot von enfore wechseln?


Füllen Sie das Formular aus und bestätigen Sie, dass enfore die Auflösung des Swisscom-Angebots für Sie durchführen darf und dass Sie dem Angebot von enfore zustimmen. Anschliessend informiert Sie enfore über die neue geltende Supportnummer. Damit ist alles erledigt. Eine technische Migration ist nicht erforderlich, und auch auf Ihrer Kasse ändert sich nichts. Sie können nahtlos und ohne Unterbrechung weiterarbeiten.


Wer ist berechtigt, das Angebot von enfore zu nutzen?

Alle Swisscom Business POS Kunden sind berechtigt, das Angebot von enfore zu nutzen.

Ab wann kann das Angebot von enfore bestellt werden?


Ab sofort kann das Angebot über diesen Link angenommen werden, sodass vor dem Service-Stopp von Swisscom (29.02.2024) eine gleichwertige Nachfolgelösung für Swisscom Business POS abgeschlossen werden kann.

Wo liegen die Unterschiede zwischen Swisscom Business POS und dem Angebot von enfore?


Die Unterschiede sind hier übersichtlich zusammengefasst. Die wesentlichsten zwei Unterschiede sind die Vertragslaufzeit und das Kaufmodell. Das enfore-Angebot ist ein Abonnement, das für ein Jahr abgeschlossen wird, und in dem die Supportkosten enthalten sind. Bei Swisscom war im Abonnement auch die Hardware als Mietanteil enthalten, daher war das Abonnement etwas teurer.


Was geschieht mit meiner Kassenhardware?

Wenn Sie das Angebot von enfore annehmen möchten, müssen Sie nach der Zusage nichts weiter tun, und Sie können Ihre Kassenhardware ohne Unterbrechung weiterhin nutzen. In diesem Fall wird die Hardware von Swisscom an enfore übertragen, und Sie profitieren davon, dass enfore keine weiteren Mietkosten für diese Hardware verlangt. Ihre monatlichen Ausgaben werden geringer sein. Wenn Sie das Angebot von enfore nicht annehmen möchten, gelten die aktuellen Vertragsbestimmungen, und die Kassenhardware muss nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an die Swisscom zurückgegeben werden.