1.1. NumberFour AG, Brunnenstraße 128, 13355 Berlin (Amtsgericht Berlin HR 123986B) („enfore“) bietet über ihre Website www.enfore.com den Erwerb von eigens von enfore entwickelter Hardware, beispielsweise die Produkte enforeDasher oder enforePayPad, sowie Zubehör-Artikeln von Fremdherstellern wie Bondrucker oder Barcode-Scannern und zugehörigen Verbrauchsmaterialen wie z.B. Bonrollen an („Hardware“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf dieser Hardware („AGB“), regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem erwerbenden Kunden („Kunde“) und enfore (zusammen „Parteien“).
1.2. enfore bietet nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB den Erwerb der Hardware an. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3. Der unter www.enfore.com/de/shop abrufbare Webshop berechtigt nur folgende Besuchergruppen („enfore Kunden“) zum Verkauf: enfore Bestandskunden (Besitzen einen enforeDasher), Telekom „Magenta Business POS“-Kunden und durch den Einkauf eines enforeDasher werdende Neukunden. Die im Shop verkauften Artikel werden zu exklusiven Konditionen nur an enfore Kunden verkauft und stehen nicht der restlichen Öffentlichkeit zur Verfügung. Sollte sich nach Eingang einer Bestellung herausstellen, dass der Kunde kein enfore Kunde ist und nicht zur Inanspruchnahme des Shops berechtigt ist, hat enfore das Recht die Bestellung zu stornieren.
1.4. Diese AGB sind unter www.enfore.com/de/terms-and-conditions-webshop jederzeit für den Kunden abrufbar, können dort von dem Kunden ausgedruckt werden und können auf Wunsch auch bei enfore per E-Mail oder schriftlich angefragt werden.
1.5. Es gelten jeweils diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.6. Von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt enfore nicht an. Solche werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn enfore ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.1. Die Bereitstellung der auf www.enfore.com angebotenen Hardware stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar. Der Kunde gibt ein bindendes Angebot über den Erwerb der ausgewählten Hardware ab, sobald er alle verlangten Angaben während des Bestellprozesses angegeben hat, diese AGB angenommen hat und auf den „Jetzt kaufen“-Button klickt („Angebot“). Bis zu einem Klick auf den „Jetzt kaufen“-Button kann der Kunde seine Bestellung jederzeit abbrechen oder verändern.
2.2. enfore versendet an die E-Mail-Adresse des Kunden, die er bei dem Bestellprozess angegeben hat, unverzüglich nach Eingang des Angebots bei enfore eine Bestätigung über den Zugang und den Inhalt des Angebots. Diese Bestätigung stellt keine Annahmeerklärung dar.
2.3. Der Vertrag kommt zustande, indem enfore dem Kunden gegenüber die Annahme des Angebots durch Übermittlung einer Versandbestätigung erklärt oder die Hardware dem Kunden zugeht. Sollte der Kunde binnen 3 Tagen nach Eingang des Angebots bei enfore keine Auftrags- oder Versandbestätigung bzw. die Hardware nicht erhalten haben, ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen des Kunden erstattet enfore in diesem Fall unverzüglich zurück.
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Aufgabe der Bestellung vollständige und richtige Angaben zu machen. Insbesondere hat der Kunde wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Identität, der Rechnungs- und Lieferadresse sowie zu den jeweiligen Zahlungsdaten zu machen.
3.2. Kann die Hardware nicht an der vom Kunden angegebenen Adresse zugestellt werden und wird diese an enfore zurückgesandt, ist enfore berechtigt, die Hardware aus Sicherheitsgründen zurückzuhalten, bis der Kunde eine korrekte Adresse mitteilt und einen Identitätsnachweis erbracht hat. Teilt der Kunde enfore nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Mitteilung durch enfore eine korrekte Adresse mit oder erbringt keinen Identitätsnachweis, ist enfore berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
3.3. Für den Fall, dass der Kunde von enfore erworbene Hardware an enfore zurücksendet, beispielsweise im Gewährleistungsfall, obliegt es dem Kunden, vor der Übersendung an enfore vollständige und gefahrentsprechende Sicherungen aller ggf. auf der Hardware gespeicherten Daten vorzunehmen.
4.1. Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des bei Vertragsschluss vereinbarten Kaufpreises hinsichtlich der vom Kunden erworbenen Hardware zuzüglich der bei Vertragsschluss gegebenenfalls vereinbarten Versandkosten und eventuell vereinbarter Gebühren für besondere Zahlungsarten („Kaufpreis“).
4.2. Alle Preisangaben verstehen sich, soweit nicht abweichend angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich gegebenenfalls vereinbarter Liefer- und Versandkosten.
4.3. Der Kaufpreis ist spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.
4.4. Die Zahlung erfolgt durch die vom Kunden im Bestellprozess gewählte Zahlungsart. Der Kunde kann den Kaufpreis auf ein von enfore benanntes Konto überweisen (Vorkasse), mit den im Online-Shop angezeigten Kreditkarten, mit SOFORT-Überweisung, mit Paydirekt oder über PayPal bezahlen. enfore behält sich vor, einzelne Zahlungsmethoden für bestimmte Arten von Bestellungen nicht anzubieten.
4.5. enfore ist berechtigt, für einzelne Zahlungsarten eine zusätzliche Gebühr zu erheben. Diese wird dem Kunden vor Vertragsschluss angezeigt.
4.6. Im Fall einer Rücklastschrift ist der Kunde verpflichtet, enfore die tatsächlichen Kosten, die bei enfore für die Rücklastschrift angefallen sind, zu ersetzen.
5.1. Der Versand der Hardware erfolgt durch den im Bestellprozess angezeigten und ggf. vom Kunden ausgewählten Versanddienstleister. Die jeweils aktuell verfügbaren Versandoptionen sind unter www.enfore.com/de/shop/shipping einsehbar.
5.2. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands und innerhalb der vor Vertragsschluss angegebenen Lieferfrist durch den vom Kunden ausgewählten Versanddienstleister in der vom Kunden gewählten Versandart. Wird keine Lieferfrist angezeigt, beträgt die Lieferfrist 7 Werktage nach Vertragsschluss innerhalb Deutschlands, ausgenommen deutsche Inseln. Auf Postlaufzeiten hat enfore keinen Einfluss.
5.3 Die Versandkosten trägt der Kunde. Die Versandkosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss angezeigt.
5.4 enfore ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde trägt im Falle einer Teillieferung die Versandkosten.
6.1. Die Hardware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von enfore.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hardware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und enfore etwaige Beschädigungen der Hardware oder einen Zugriff durch Dritte, etwa im Rahmen einer Pfändung, unverzüglich in Textform mitzuteilen und die Dritten von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch enfore nicht zulässig.
7.1. Ansprüche des Kunden gegen enfore aufgrund von Mängeln der Hardware verjähren mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. Hiervon ausgenommen sind die gesetzliche Verjährung von Rückgriffsansprüchen (§ 479 Bürgerliches Gesetzbuch) sowie Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder aus einer ausdrücklich als solchen bezeichneten Garantie sowie Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder aus einer ausdrücklich als solchen bezeichneten Garantie sowie Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
8.1. enfore haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
8.2. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet enfore bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.
8.3. Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 8.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertrags-schlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von enfore entsprechend.
8.5. Eine etwaige Haftung von enfore für gegebene und ausdrücklich als solche bezeichnete Garantien oder für zugesicherte Eigenschaften sowie für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
8.6. Im Übrigen ist eine Haftung von enfore ausgeschlossen.
9.1. Der Kunde wird solche Hardware, die in Beschaffenheit und Mengen nicht mit den üblicherweise in privaten Haushalten anfallenden Altgeräten vergleichbar sind, nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, ordnungsgemäß entsorgen bzw. entsorgen lassen. Eine Rücknahme der Hardware durch enfore findet nicht statt.
9.2. Hiervon ausgenommen ist die Rücknahme- und Entsorgungspflicht von enfore nach dem Batteriegesetz. Diese besteht unverändert fort.
10.1. Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
10.2. Der Kunde kann gegen Forderungen von enfore nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt ist oder in einem synallagmatischen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.
10.3. Der Kunde darf Ansprüche gegen enfore nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von enfore abtreten oder verpfänden.
10.4. Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen aus-schließlich der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich.
10.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
10.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammen-hang mit diesem Vertrag ist Berlin, vorausgesetzt die Vertragsparteien sind Kaufleute oder der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden die-ser Nutzungsbedingungen ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.
Stand: 22. September 2017
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